Markenschutz, der nicht nur meldet, sondern durchsetzt
Wir überwachen Domainregistrierungen und Markennennungen für Deine Marke und betreiben die Takedown-Verfahren gegenüber Registraren, Hostern und Marktplätzen. Ein Prozess, ein Ansprechpartner, verzahnt mit Deiner laufenden Cybersecurity.
Eine Lookalike-Domain ist selten nur ein Markenproblem. Sie ist meistens auch der Anfang einer Phishing-Kampagne gegen Deine Kunden und Mitarbeitenden.
Typosquatting und Lookalike-Domains: Adressen, die Deiner nur um einen Buchstaben ähneln, tragen Phishing-Seiten im Namen Deiner Marke. Das ist die schnellste Bedrohung, weil eine Domain in Minuten registriert und scharf geschaltet ist.
Fake-Shops übernehmen Markenname, Logo und Produktfotos und kassieren bei Deinen Kunden ab. Der Schaden trifft Dich doppelt: finanziell und beim Vertrauen in Deine Marke.
Produktfälschungen auf Marktplätzen sowie Missbrauch von Logo- und Bildmaterial verwässern Deine Positionierung und binden intern Zeit, die niemand eingeplant hat.
Impersonation von Geschäftsführung und Mitarbeitenden in sozialen Netzwerken sowie gefälschte Stellenanzeigen, über die Bewerberdaten abgegriffen werden.
Überwachung und Früherkennung
- Laufende Beobachtung neuer Domainregistrierungen mit Bezug zu Deinem Markennamen und dessen Schreibvarianten
- Erkennung neu registrierter Lookalike-Domains, bevor sie eine aktive Seite oder einen Mailversand tragen
- Monitoring von Markennennungen im Web, auf Marktplätzen und in sozialen Netzwerken
- Priorisierung nach tatsächlichem Risiko statt Vollmeldung jeder Namensähnlichkeit
Beweissicherung und Durchsetzung
- Beweissicherung mit Zeitstempel, damit ein Fall auch nach der Abschaltung belegbar bleibt
- Formelle Meldungen an Plattformen, Hoster und Registrare, einschließlich der Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 Digital Services Act
- Nutzung des Trusted-Flagger-Mechanismus nach Art. 22 Digital Services Act, wo er greift
- Vorbereitung markenrechtlicher Ansprüche nach dem Markengesetz und wettbewerbsrechtlicher Ansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, gemeinsam mit Deiner Rechtsberatung
- Hinweis auf die Möglichkeit der Grenzbeschlagnahme durch den Zoll bei physischen Fälschungen
Sofortmaßnahmen im eigenen Netz
- Sperrung erkannter Lookalike-Domains in DNS-Filter und Firewall, bevor ein Takedown greift
- Regeln in den Mailfiltern gegen Absender und Links aus dem Umfeld der Kampagne
- Kurze Warnhinweise für Team, Vertrieb und Support, wenn eine Kampagne aktiv ist
- Dokumentierte Evidenz je Fall, verwertbar für Versicherung, Rechtsverfolgung und interne Nachweise
Fund und Bewertung, Beweissicherung mit Zeitstempel, Sofortmaßnahme im eigenen Netz und bei den Mailfiltern, formelle Meldung, Nachverfolgung bis zur Abschaltung, Dokumentation
Überwachung, Durchsetzung und Netzwerkschutz laufen bei einer Stelle zusammen, ohne Übergaben zwischen Tool-Anbieter und Kanzlei
Ein Takedown entfernt eine Seite, kein Geschäftsmodell. Wirksam ist der wiederkehrende Prozess, nicht die Einzelmaßnahme
Marken- und IP-Schutz
Brauche ich eine eingetragene Marke?
Für die stärksten Ansprüche und für Takedowns auf Marktplätzen in aller Regel ja. Die Beschwerdeprogramme der Plattformen setzen fast immer eine eingetragene Marke voraus, und die Ansprüche aus dem Markengesetz knüpfen daran an. Ohne Eintragung bleibt deutlich weniger durchsetzbar, meist über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder über die Nutzungsbedingungen der Plattform. Wenn Du noch keine Marke eingetragen hast, bereiten wir diesen Schritt mit Dir und Deiner Rechtsberatung vor, statt Dir einen Schutz zu versprechen, den es ohne Eintragung nicht gibt.
Bin ich gesetzlich verpflichtet, meine Marke zu überwachen?
Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Markenüberwachung. Der Grund für einen laufenden Prozess ist praktisch: Ansprüche nutzen wenig, wenn niemand bemerkt, dass sie entstanden sind, und eine Phishing-Domain im Namen Deiner Marke richtet Schaden an, lange bevor eine juristische Frage geklärt ist.
Ist eine Seite nach dem Takedown dauerhaft weg?
Die konkrete Seite oder das konkrete Angebot ja, das Muster nicht. Betrüger registrieren neu, oft bei einem anderen Registrar und unter leicht veränderter Schreibweise. Deshalb arbeiten wir mit laufender Überwachung und einem festen Ablauf statt mit Einzelaktionen und versprechen keine Endgültigkeit.
Wie läuft ein Fall konkret ab?
In sechs Schritten: Fund und Bewertung des Risikos, Beweissicherung mit Zeitstempel, Sofortmaßnahme in Deinem Netz und bei den Mailfiltern, formelle Meldung an Plattform, Hoster oder Registrar, Nachverfolgung bis zur Abschaltung, abschließende Dokumentation. Die Sofortmaßnahme greift unabhängig davon, wie schnell die Gegenseite reagiert.
Warum Markenschutz von einem IT-Dienstleister?
Weil der Markt an dieser Stelle eine Lücke hat. Oberhalb stehen Enterprise-Plattformen, die für Unternehmen unter 500 Mitarbeitenden zu groß dimensioniert sind und oft kein deutschsprachiges Gegenüber bieten. Unterhalb gibt es reines Domain-Monitoring, das meldet, aber nichts durchsetzt. Wir besetzen die Mitte: Überwachung und Durchsetzung aus einer Hand, verzahnt mit der Cybersecurity, die ohnehin läuft. Denn Typosquatting ist gleichzeitig ein Markenthema und ein Phishing-Thema, und getrennte Zuständigkeiten kosten hier genau die Zeit, auf die es ankommt.
Markenpiraterie beginnt mit einer Domain, die noch niemand kennt
Wir sehen uns an, welche Lookalike-Domains und Markennennungen zu Deinem Namen bereits existieren, und besprechen, welche davon ein Risiko sind. Schreib uns an info@cavrix.de.