Marken- und IP-Schutz

Markenschutz, der nicht nur meldet, sondern durchsetzt

Wir überwachen Domainregistrierungen und Markennennungen für Deine Marke und betreiben die Takedown-Verfahren gegenüber Registraren, Hostern und Marktplätzen. Ein Prozess, ein Ansprechpartner, verzahnt mit Deiner laufenden Cybersecurity.

Eine Lookalike-Domain ist selten nur ein Markenproblem. Sie ist meistens auch der Anfang einer Phishing-Kampagne gegen Deine Kunden und Mitarbeitenden.

Wo Markenmissbrauch online tatsächlich beginnt

Typosquatting und Lookalike-Domains: Adressen, die Deiner nur um einen Buchstaben ähneln, tragen Phishing-Seiten im Namen Deiner Marke. Das ist die schnellste Bedrohung, weil eine Domain in Minuten registriert und scharf geschaltet ist.

Fake-Shops übernehmen Markenname, Logo und Produktfotos und kassieren bei Deinen Kunden ab. Der Schaden trifft Dich doppelt: finanziell und beim Vertrauen in Deine Marke.

Produktfälschungen auf Marktplätzen sowie Missbrauch von Logo- und Bildmaterial verwässern Deine Positionierung und binden intern Zeit, die niemand eingeplant hat.

Impersonation von Geschäftsführung und Mitarbeitenden in sozialen Netzwerken sowie gefälschte Stellenanzeigen, über die Bewerberdaten abgegriffen werden.

Unautorisierte Händler und Graumarkt-Angebote: echte Ware, die außerhalb Deines Vertriebs auftaucht, oft ohne Garantie, Service und korrekte Kennzeichnung. Markenrechtlich ist das nur in Ausnahmen angreifbar, über Vertrag und Plattformregeln deutlich häufiger, und die Reklamation landet in jedem Fall bei Dir.

Physische Fälschungen von Ersatzteilen, Verbrauchsmaterial und Komponenten, die bei Ausfall oder Schaden auf Deinen Namen zurückfallen, lange bevor jemand die Fälschung erkennt. Bei Maschinen, Medizintechnik und Infrastruktur ist das kein Umsatzthema, sondern ein Sicherheitsthema.

Was wir konkret übernehmen

Überwachung und Früherkennung

  • Laufende Beobachtung neuer Domainregistrierungen mit Bezug zu Deinem Markennamen und dessen Schreibvarianten
  • Erkennung neu registrierter Lookalike-Domains, bevor sie eine aktive Seite oder einen Mailversand tragen
  • Monitoring von Markennennungen im Web, auf Marktplätzen und in sozialen Netzwerken
  • Priorisierung nach tatsächlichem Risiko statt Vollmeldung jeder Namensähnlichkeit

Beweissicherung und Durchsetzung

  • Beweissicherung mit Zeitstempel, damit ein Fall auch nach der Abschaltung belegbar bleibt
  • Formelle Meldungen an Plattformen, Hoster und Registrare, einschließlich der Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 Digital Services Act
  • Nutzung des Trusted-Flagger-Mechanismus nach Art. 22 Digital Services Act, wo er greift
  • Vorbereitung markenrechtlicher Ansprüche nach dem Markengesetz und wettbewerbsrechtlicher Ansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, gemeinsam mit Deiner Rechtsberatung
  • Hinweis auf die Möglichkeit der Grenzbeschlagnahme durch den Zoll bei physischen Fälschungen
  • Eskalation, wenn Hoster oder Registrar nicht reagieren: Beschwerde beim Registrar, Entfernungsantrag bei Suchmaschinen, Hinweis an den Zahlungsdienstleister hinter einem Fake-Shop

Sofortmaßnahmen im eigenen Netz

  • Sperrung erkannter Lookalike-Domains in DNS-Filter und Firewall, bevor ein Takedown greift
  • Regeln in den Mailfiltern gegen Absender und Links aus dem Umfeld der Kampagne
  • Kurze Warnhinweise für Team, Vertrieb und Support, wenn eine Kampagne aktiv ist
  • Dokumentierte Evidenz je Fall, verwertbar für Versicherung, Rechtsverfolgung und interne Nachweise
Wie sich das im Alltag auswirkt
6 Schritte

Fund und Bewertung, Beweissicherung mit Zeitstempel, Sofortmaßnahme im eigenen Netz und bei den Mailfiltern, formelle Meldung, Nachverfolgung bis zur Abschaltung, Dokumentation

1 Ansprechpartner

Überwachung, Durchsetzung und Netzwerkschutz laufen bei einer Stelle zusammen, ohne Übergaben zwischen Tool-Anbieter und Kanzlei

Laufend

Ein Takedown entfernt eine Seite, kein Geschäftsmodell. Wirksam ist der wiederkehrende Prozess, nicht die Einzelmaßnahme

FAQ

Marken- und IP-Schutz

  • Brauche ich eine eingetragene Marke?

    Für die stärksten Ansprüche und für Takedowns auf Marktplätzen in aller Regel ja. Die Beschwerdeprogramme der Plattformen setzen fast immer eine eingetragene Marke voraus, und die Ansprüche aus dem Markengesetz knüpfen daran an. Ohne Eintragung bleibt deutlich weniger durchsetzbar, meist über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder über die Nutzungsbedingungen der Plattform. Wenn Du noch keine Marke eingetragen hast, bereiten wir diesen Schritt mit Dir und Deiner Rechtsberatung vor, statt Dir einen Schutz zu versprechen, den es ohne Eintragung nicht gibt.

  • Bin ich gesetzlich verpflichtet, meine Marke zu überwachen?

    Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Markenüberwachung. Der Grund für einen laufenden Prozess ist praktisch: Ansprüche nutzen wenig, wenn niemand bemerkt, dass sie entstanden sind, und eine Phishing-Domain im Namen Deiner Marke richtet Schaden an, lange bevor eine juristische Frage geklärt ist.

  • Ist eine Seite nach dem Takedown dauerhaft weg?

    Die konkrete Seite oder das konkrete Angebot ja, das Muster nicht. Betrüger registrieren neu, oft bei einem anderen Registrar und unter leicht veränderter Schreibweise. Deshalb arbeiten wir mit laufender Überwachung und einem festen Ablauf statt mit Einzelaktionen und versprechen keine Endgültigkeit.

  • Wie läuft ein Fall konkret ab?

    In sechs Schritten: Fund und Bewertung des Risikos, Beweissicherung mit Zeitstempel, Sofortmaßnahme in Deinem Netz und bei den Mailfiltern, formelle Meldung an Plattform, Hoster oder Registrar, Nachverfolgung bis zur Abschaltung, abschließende Dokumentation. Die Sofortmaßnahme greift unabhängig davon, wie schnell die Gegenseite reagiert.

  • Warum Markenschutz von einem IT-Dienstleister?

    Weil der Markt an dieser Stelle eine Lücke hat. Oberhalb stehen Enterprise-Plattformen, die für Unternehmen unter 500 Mitarbeitenden zu groß dimensioniert sind und oft kein deutschsprachiges Gegenüber bieten. Unterhalb gibt es reines Domain-Monitoring, das meldet, aber nichts durchsetzt. Wir besetzen die Mitte: Überwachung und Durchsetzung aus einer Hand, verzahnt mit der Cybersecurity, die ohnehin läuft. Denn Typosquatting ist gleichzeitig ein Markenthema und ein Phishing-Thema, und getrennte Zuständigkeiten kosten hier genau die Zeit, auf die es ankommt.

  • Gilt der DMCA auch in Deutschland?

    Nur mittelbar. Der Digital Millennium Copyright Act ist US-Recht und bindet US-Hoster und US-Plattformen; wer bei einem amerikanischen Anbieter meldet, benutzt deshalb dessen DMCA-Formular. Für Anbieter in der EU gilt seit 2024 das Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 Digital Services Act, in Deutschland dazu das Markengesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Urheberrechtsgesetz. Welcher Weg der richtige ist, entscheidet der Sitz von Hoster, Registrar und Plattform, nicht der Sitz des Betrügers. Ein Fall läuft deshalb oft über zwei Rechtsordnungen gleichzeitig, und genau das ist der Grund, warum wir die Meldewege kennen, statt eine Vorlage zu verschicken.

  • Was passiert, wenn Hoster oder Registrar nicht reagieren?

    Dann greift zuerst das, was Du selbst in der Hand hast: Die Sperre der Domain in DNS-Filter und Mailregeln wirkt in Deinem Netz unabhängig davon, ob die Gegenseite antwortet. Parallel eskalieren wir: Beschwerde beim Registrar, wenn der Hoster schweigt; Entfernungsantrag bei Suchmaschinen, damit die Seite wenigstens nicht mehr gefunden wird; Hinweis an den Zahlungsdienstleister, wenn ein Fake-Shop kassiert. Bleibt auch das ohne Wirkung, ist der Fall reif für Deine Rechtsberatung, und die bekommt von uns die Beweissicherung mit Zeitstempel, nicht einen Screenshot aus dem Gedächtnis.

  • Kann ich gegen unautorisierte Händler vorgehen?

    Nur eingeschränkt, und das sollte man vorher wissen. Wer Originalware in der EU rechtmäßig in den Verkehr bringt, kann ihren Weiterverkauf markenrechtlich in der Regel nicht mehr verbieten; das ist der Erschöpfungsgrundsatz aus § 24 Markengesetz. Angreifbar bleibt der Handel, wenn die Ware verändert oder beschädigt ist, wenn sie für Märkte außerhalb des EWR bestimmt war, oder wenn der Auftritt des Händlers eine Geschäftsbeziehung zu Dir vortäuscht. Häufiger wirkt der vertragliche Hebel: ein selektives Vertriebssystem mit klaren Regeln für Deine Händler und die Beschwerdeprogramme der Marktplätze. Wir finden die Angebote und sichern die Beweise; ob und womit Du gegen einen Händler vorgehst, klärst Du mit Deiner Rechtsberatung.

  • Was tun bei physischen Fälschungen von Ersatzteilen oder Komponenten?

    Zwei Dinge parallel. Nach außen: Mit einem Antrag auf Grenzbeschlagnahme nach der EU-Verordnung 608/2013 hält der Zoll verdächtige Sendungen an der EU-Grenze an, bevor sie im Markt sind; der Antrag setzt eine eingetragene Marke oder ein anderes Schutzrecht voraus und gilt ein Jahr, verlängerbar. Nach innen: Beweise sichern, das gefälschte Teil dokumentieren, und Kunden sowie Service informieren, woran sie die Fälschung erkennen. Bei Maschinen, Medizintechnik und Infrastruktur ist eine Fälschung im Feld ein Sicherheitsproblem, und der Ausfall wird Deinem Namen zugeschrieben, nicht dem Fälscher.

  • Abmahnung oder Plattform-Meldung: Was zuerst?

    Beides, mit unterschiedlichem Ziel. Die Meldung an Plattform, Hoster oder Registrar ist der schnellere Weg, um ein Angebot oder eine Seite aus dem Verkehr zu ziehen; sie kostet wenig und braucht keinen Anwalt. Die Abmahnung mit Unterlassungserklärung richtet sich gegen den Verletzer selbst und sichert Dir für die Zukunft einen Anspruch, den Du bei Wiederholung durchsetzen kannst; sie gehört in die Hand Deiner Rechtsberatung. In der Praxis läuft die Meldung sofort, die Abmahnung folgt, wenn der Verletzer greifbar ist und der Fall es trägt. Was wir dafür liefern, ist die Beweissicherung, die beide Wege brauchen.

  • Was tun, wenn jemand meinen Geschäftsführer auf LinkedIn imitiert?

    Erst Beweise, dann Meldung, dann Warnung, in dieser Reihenfolge und am selben Tag. Profil und Nachrichten mit Zeitstempel sichern, das Profil über das Impersonation-Formular des Netzwerks melden, und Belegschaft, Vertrieb und Buchhaltung informieren, dass ein falsches Profil unterwegs ist. Denn ein imitierter Geschäftsführer ist selten das Ziel, sondern das Werkzeug: Auf das Profil folgt meist die Nachricht an einen Mitarbeitenden, die Bitte um eine eilige Überweisung oder ein Link auf eine Lookalike-Domain. Wer den Zahlungsfreigabeprozess an dieser Stelle nicht prüft, hat das eigentliche Risiko übersehen.

  • Lohnt sich laufender Markenschutz auch ohne eigenen Onlineshop?

    Gerade dann. Die meisten Fälle, die wir sehen, haben mit Handel nichts zu tun: eine Lookalike-Domain, die Phishing-Mails an Kunden und Lieferanten trägt; ein Fake-Profil, das Bewerber um ihre Daten bringt; ein Klon der Firmenwebsite als Vorstufe zum Rechnungsbetrug; ein gefälschtes Ersatzteil im Feld. Markenschutz im Mittelstand ist deshalb weniger eine Frage des Vertriebskanals als eine Frage, wie viel Vertrauen an Deinem Namen hängt, bei Kunden, Lieferanten und Bewerbern. Und das ist bei einem Maschinenbauer nicht kleiner als bei einem Onlinehändler.

  • Überwacht ihr auch neue Markenanmeldungen beim DPMA oder EUIPO?

    Nein, das ist ein anderes Werkzeug. Die Kollisionsüberwachung des Registers, also die Beobachtung neuer Anmeldungen, die Deiner Marke zu ähnlich sind, gehört zur Markenkanzlei, weil daraus Widerspruchsfristen und amtliche Verfahren folgen. Wir überwachen die Nutzung im Netz: Domains, Markennennungen, Angebote, Profile. Beides gehört zusammen, weil eine Anmeldung oft der Vorbote einer Nutzung ist und eine Nutzung oft ohne Anmeldung auskommt. Wenn ein Fund auf eine fremde Anmeldung hindeutet, geben wir das an Deine Kanzlei weiter, statt so zu tun, als wäre es dasselbe.

  • Was, wenn meine eigene Seite oder mein Angebot zu Unrecht gemeldet wird?

    Das kommt vor, gelegentlich auch durch Wettbewerber. Plattformen in der EU müssen nach Art. 20 Digital Services Act ein internes Beschwerdeverfahren anbieten, in dem Du gegen eine Entfernung oder Sperre vorgehen kannst; bei US-Plattformen ist es die Counter Notice nach dem DMCA. In beiden Fällen zählt eine sachliche Begründung mit Belegen: Markeneintragung, Urheberschaft, Lieferbeziehung. Wer Meldeverfahren wiederholt missbraucht, verliert nach dem DSA den Zugang dazu; das ist ein Argument, das Du in der Beschwerde nennen solltest, wenn der Melder erkennbar Dein Wettbewerber ist.

Markenpiraterie beginnt mit einer Domain, die noch niemand kennt

Wir sehen uns an, welche Lookalike-Domains und Markennennungen zu Deinem Namen bereits existieren, und besprechen, welche davon ein Risiko sind. Schreib uns an info@cavrix.de.